Allgemeine Informationen

Therapiekosten

Ich habe einen Kassenvertrag mit der österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK), das bedeutet, dass für Sie keine Kosten anfallen, da ich direkt mit der ÖGK die jeweiligen Behandlungen verrechne.

Bei allen anderen Kassen, wie beispielsweise BVA, SVS oder KUF stehe ich als Wahlergotherapeutin zur Verfügung. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie einzahlen.

Erst danach reichen Sie die Dokumente (Beleg der Einzahlung, meine Honorarnote und die ärztliche Verordnung) bei Ihrer Sozialversicherung und später, falls vorhanden, bei Ihrer Zusatzversicherung ein.

Alle Krankenkassen haben unterschiedliche Tarife, daher hängt es von Ihrem Sozialversicherungsträger ab, wie hoch die Rückerstattung der jeweiligen Therapiekosten sind. In der Regel sind es zwischen 60 – 80 %, die von Ihrer Kasse refundiert wird.

Die Differenz trägt der Patient selbst, wenn keine zusätzliche Zusatzversicherung vorhanden ist.

Sind längere Therapieeinheiten geplant, kann über das Land Tirol ein Reha Antrag gestellt werden.

Bitte klicken Sie hier, um mehr über die genaue Vorgehensweise zu erfahren.

Terminvereinbarung

Für Vereinbarungen von Terminen bitte ich Sie, mich telefonisch oder per Mail zu kontaktieren. Falls Sie mich nicht erreichen, rufe ich gerne zurück.

Telefon: +43 699 17 43 0686

E-Mail: kontakt@ergotherapie-osttirol.at

Falls  Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher zu verschieben oder abzusagen.

Falls ich nicht telefonisch erreichbar bin, können Sie mir gerne eine Nachricht schicken oder eine Sprachnachricht hinterlassen.

Nicht zeitgerecht abgesagte Termine werden verrechnet. Für den verfallenden Termin ist eine Rückerstattung durch ihre Krankenkasse nicht möglich.

Ich danke für Ihr Verständnis.

Therapieablauf

Zum ersten Termin nehmen Sie bitte die ärztliche Verordnung für die Ergotherapie mit. Auf dieser Verordung muss folgendes aufgelistet sein:

  • Ihr Name
  • Eine vom Arzt gestellte Diagnose
  • Die Dauer und die Anzahl der verordneten Therapieeinheiten
  • Mein Name als Ergotherapeutin

Im Zuge eines Erstgespräches (ergotherapeutische Befundung sowie Anamnese) werden mit Ihnen – bzw. im pädiatrischen Bereich gemeinsam mit Ihrem Kind – die Daten erhoben sowie Ihre Wünsche, Ziele und Erwartungen besprochen. Wenn es im Therapieverlauf erforderlich ist, werden diese gemeinsam evaluiert.

Am Ende der verordneten Therapieeinheiten findet ein Abschlussgespräch statt, bei welchem die erreichten Ziele besprochen werden.

Im Fall, dass ein weiterer Therapieblock erforderlich ist, muss dieser erneut von Ihrem Arzt verordnet werden.

Dauer der Therapien

Die Dauer einer Therapieeinheit hängt von Ihrer ärztlichen Verordnung ab und beträgt in der Regel zwischen 30, 45 oder 60 Minuten.

Sollte es erforderlich sein, eine Schiene anzufertigen, muss dafür eine zusätzliche ärztlich Verordnung ausgestellt werden.

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